Der Energieausweis
Haben sie schon einen Energieausweis für Ihr Haus?
Die Bundesregierung hat am 27. Juni 2007 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) verabschiedet.
Somit wird der Energiepass zur Vorraussetzung für die Vermietbarkeit von Wohnraum.
In Zukunft muss jeder Gebäudeeigentümer beim Verkauf seiner Immobilie oder beim Mieterwechsel einen solchen Energiepass vorlegen.
Durch den Energiepass für bestehende Wohnungen und Häuser wird es jetzt möglich, den Energieverbrauch für Wohnraum festzustellen.
Für die Erfassung der Daten gibt es zwei unterschiedliche Modelle:
den Verbrauchsausweis, der den Energieverbrauch des bisherigen Wohnraums angibt, und den Bedarfsausweis, der Energetische Eigenschaften wie Dämmung und Heiztechnik bewertet. Für dessen Ausstellung dient lediglich der Energieverbrauch der letzten Jahre als Grundlage
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei bestehenden Gebäuden muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden:
seit dem 1.7.2008, wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde (Bedarfsausweis)
seit dem 1.1.2009, wenn das Gebäude zwischen 1966-1977 errichtet wurde (Bedarfsausweis)
seit dem 1.1.2009 wenn das Gebäude ab 1978 errichtet wurde (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
ab dem 1.7.2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt.
Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum.
Die für die Erstellung eines Ausweises aufgewendeten Kosten können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden.